Monsterbau Sagedergasse - in der Bausperre
Wo immer aktuell neue Großprojekte der Rot-Grünen Stadtregierungen drohen, ist der Begriff „Bausperre“ nicht weit. Was vordergründig Erleichterung verspricht, beschert den Anrainern bald ein böses Erwachen.
Auf vielen Stadterweiterungsgebieten Wiens, wie z.B. auf der „Hundewiese Hetzendorf“, besteht derzeit keine Flächenwidmung. Stattdessen sind diese Areale mit einer sogenannten „Bausperre“ (§8 der Wiener Bauordnung) belegt. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum bedeutet das aber keineswegs, dass dort nicht gebaut werden darf. Tatsächlich ist auf solchen Grundstücken nur die Flächenwidmung außer Kraft gesetzt, und zwar mit teils dramatischen Konsequenzen für die betroffenen Anrainer. Wenn es nämlich keine Widmung gibt entscheidet alleine der Rot-Grün dominierte „Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung“, was auf diesem Grundstück passieren darf.
Bausperre ist Entrechtung der Anrainer
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel zulässig. Im Gegensatz zu einer Widmung, die man beim Verfassungsgericht anfechten kann, können die betroffenen Bürger hier also grundsätzlich nur untätig zusehen.
Bestes Beispiel ist das Projekt „Sagedergasse 21“ beim Altmannsdorfer Anger in Meidling. Hier wurde in den letzten Jahren ein 10-stöckiges Wohnhaus direkt neben eine Kleingartenanlage gestellt – und zwar ohne jegliche Widmung; selbst heute steht das neue Hochhaus immer noch auf einem Bausperre-Gebiet.