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17. Mai 2020 | meidling.fpoe-wien.at

Impfrecht darf nicht einfach Impfpflicht werden!

Unantastbarkeit der körperlichen Unversehrtheit muss bleiben!

www.pixabay.com

Das Recht auf körperlicher Unversehrheit ist eines der Grundrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind. Die EMRK steht daher auch in Österreich im Verfassungsrang. Insbesondere dürfen keine medizinischen Eingriffe, worunter auch Impfungen fallen, ohne Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden. Demgemäß sind die zwangsweise Durchführung von Impfungen ein Verstoß gegen die EMRK.

Unsere Bezirksräte haben sich die EMRK genau angesehen und sind der Meinung, dass sichere und ordentlich getestete Impfungen zweifellos richtig und wichtig sind. Jedoch sind nicht ausreichend getestete Medikamente fehlerhaft und risikoreich.

Klubobmann Wolfgang Reinold: "Einer Empfehlung für Impfungen, insbesondere mit entsprechneder Aufklärung über Wirkung und mögliche schädliche Nebenwirkungen, spricht nichts dagegegen. Ein Impfzwang ist jedoch entschieden abzulehnen.

Die FPÖ-Meidling wird daher eine Resolution gegen die Impfpflicht bei der nächsten Bezirksvertretungssitzung einbringen und man wird sehen, wie die anderen Partein, allen voran "Die Grünen" über Menschenrechte denken.

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